DE2010965C3 - Sandale, Sandalette o.dgl - Google Patents

Sandale, Sandalette o.dgl

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DE2010965C3
DE2010965C3 DE2010965A DE2010965A DE2010965C3 DE 2010965 C3 DE2010965 C3 DE 2010965C3 DE 2010965 A DE2010965 A DE 2010965A DE 2010965 A DE2010965 A DE 2010965A DE 2010965 C3 DE2010965 C3 DE 2010965C3
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Herbert Beverly Hills Calif. Magidson (V.St.A.)
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    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B9/00Footwear characterised by the assembling of the individual parts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B3/00Footwear characterised by the shape or the use
    • A43B3/10Low shoes, e.g. comprising only a front strap; Slippers
    • A43B3/101Slippers, e.g. flip-flops or thong sandals
    • A43B3/102Slippers, e.g. flip-flops or thong sandals leaving the heel of the foot bare 
    • A43B3/103Slippers, e.g. flip-flops or thong sandals leaving the heel of the foot bare  characterised by the attachment of the toestrap

Description

Die Erfindung betrifft eine Sandale, Sandalette od. dgl., mit einem Oberteil, insbesondere in Form von Riemen, und mit einem aus Kunststoff hergestellten hohlen Boden, der aus einem oberen und unteren Teil zusammengesetzt und mit einem hohlen Absatz versehen ist, wobei der obere Bodenteil mindestens zwei von seiner Oberseite zu seiner Unterseite durchlaufende Ausnehmungen aufweist, durch welche jeweils ein Ende eines Riemens hindurchgeführt und im Bodeninnern befestigt ist, und wobei der unlere Bodenteil zur lagegerechten Aufnahme des oberen Bodenteiles ausgebildet und mit diesem verbunden ist.
Derartige Schuhe mit einem aus einem oberen und einem unteren Bodenteil zusammengesetzten Boden sind bekannt (DT-PS 9 28 086; FR-PS 8 92 263), wobei die Bodenteile jedoch aus hart eingestelltem Kunststoffmaterial hergestellt sind, so daß die fertigen Schuhe nach An von Holzschuhen einen starren Boden haben. Schuhe mit einem solchen sich beim Gehen der Abrollbewegung des Fußes nicht anpassenden starren Boden sind auf die Dauer unbequem und für längere Märsche nicht geeignet. Außerdem haben solche hart eingestellten Kunststoffe ein ungünstiges Rutsch- und Verschleißverhalten, so daß üie Anordnung zusätzlicher Flecken aus rutsch- oder verschleißminderndem Material im Sohlen und Absatzbereich erforderlich ist.
Andererseits sind auch bereits Sandalen mit einstükkigem Boden aus mehr oder weniger weich eingestellten Kunststoffen bekannt, bei denen der Boden entweder in voller Dicke massiv aus Kunststoff gegossen ist (OE-P*? 2 58 162) oder nach unten vorspringende Rippen aufweist (US-PS 27 60 279; OE-PS 2 10 319; DT-Gbm 17 75 134). Im ersten Fall wird die Sandale unerwünscht schwer, während die mit offenen Rippen im Sohlenbereich versehenen Sandalen den Nachteil haben, daß sich die zwischen den Rippen gebildeten Hohlräume leicht mit Verunreinigungen zusetzen. Da die Lauf- oder Sohlenfläche bei diesen Sandalen lediglich von den freien Stirnseiten der Rippen gebildet wird, d. h. relativ klein ist, muß außerdem mit relativ schnellem Verschleiß gerechnet werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen sandalenartigen Schuh der eingangs erwähnten Art anzugeben, bei dem der Boden elastisch biegbar ist, so daß auch bei längerem Tragen keine Ermüdung des Benutzers auftrittt, wobei die Bequemlichkeit noch durch ein möglichst geringes Gewicht der Schuhe gefördert werden soll, ohne daß hierbei ein erhöhter Verschleiß in Kauf genommen werden soll. Die Anordnung des vorzugsweise aus Riemen bestehenden Schuhoberteils soll dabei in einfacher Weise so möglich sein, daß ohne Änderung der Ausgestaltung des Bodenteils Oberteile unterschiedlicher modischer Ausgestaltung angebracht werden können.
Erfir.dungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der für die Bodenteile verwendete Kunststoff elastisch und biegsam eingestellt ist. daß der obere Bodenteil von seiner Unterseite vorstehende, sich auf der gegenüberliegenden Fläche des unteren Bodenteils abstützende Rippen aufweist, und d?ß die Enden der Riemen nach dem Hindurchführen durch die als schlitzförmige öffnungen ausgebildeten Ausnehmungen in passend zur Aufnahme der Riemenenden ausgebildeten Rippenabschnitten an der Unterseite des oberen Bodenteils befestigt sind. Durch die Abdeckung der Rippen tragenden Unterseite des oberen Bodenteils durch ein eigenes Bodenteil wird nicht nur das Gewicht des Bodens gering gehalten, sondern das Zusetzen der zwischen den Rippen gebildeten Hohlräume, beispielsweise mit weichem Teer od. dgl., wird mit Sicherheit vermieden. Durch die Rippen wird das Gewicht des Trägers vom oberen Bodenteil auf den unteren Bodenteil übertragen, ohne daß die Rippen selbst dem Verschleiß ausgesetzt sind.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weisen die Riemenenden zum Befestigen der Riemen an den Rippenabschnitten je einen Q'.ierschlitz auf, mit dem sie auf je einem Rippenabschnitt aufgeschoben sind. Nach der Vereinigung des oberen und unteren Bodenteils sind die Riemen dann formschlüssig und unverlierbar im hohlen Boden festgelegt.
Am Rand des unteren Bodenteils kann eine nach oben, 0. h. in Richtung des oberen Bodenteils sich erstreckende, rundum verlaufende Leiste angeordnet sein, die in eine an der Unterseite des oberen Boden-
teüs in entsprechender Lage vorgesehene Nut eingreift. Durch diese Ausgestaltung wird die lagegerechie Vereinigung des oberen und unteren Bodenteils gewährleistet, ohne daß hierzu besondere Vorrichtungen erforderlich sind.
Zur Erhöhung des Tragekor. Jorts empfiehlt es sich, »uf der dem Fuß zugekehrten Oberseite des oberen Bodenteils eine Decksohle aus mit flexiblem Kunststoff beschichtetem Gewebe anzuordnen, die mit den schlitziormigen Öffnungen in dem oberen Bodenteil korrespondierende Schlitze zum Durchziehen der Riemen aufweist.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung näher erläutert, und zwar zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer Sandalette nach der Erfindung,
F ί g. 2 eine Draufsicht auf den unteren Bodenteil,
F i g. 3 eine Draufsicht auf den oberen Bodenteil und die Decksohle,
Fig.4 eine Ansicht auf die Unterseite des oberen Bodenteils,
F i g. 5 einen Teilschnitt entlang der Linie 5-5 in F i g. 4 und
F i g. 6 einen Teilschnitt einer anderen Ausführungsform der Riemenbefestigung und Ausrichtung der Bodenteile, entlang der Linie 6-6 in F i g. 4.
Die Ausgestaltung des Schuhwerks nach der Erfindung geht am besten aus F i g. 1 hervor, in der eine spezielle Ausführungsform, nämlich eine Sandalette, dargestellt ist. Die Sandalette ist in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnet. Die in der Zeichnung dargestellte spezielle Schuhform ist kein Teil der Erfindung sondern dient dient lediglich als Beispiel und für Beschreibungszwecke. Die Sandalette 10 hat einen aus zwei Teilen bestehenden, aus Kunststoff gespritzten Bodenteil. Als Kunststoff kann jeder übliche thermoplastische, verspritzbare Kunststoff Verwendung finden, der nach seinem Aushärten elastisch und biegsam ist. Der untere auch als Sohlenteil zu bezeichnende Bodenteil 11 hat einen Vorderabschnitt 12, dessen Ober- und Unterseite im wesentlichen in parallelen Ebenen liegen, und ist so geformt, daß er sich der Form des menschlichen Fußes anpaßt.
Das Hinterende des unteren Bodenteils ist ein Absatzabschnitt 13. Für den Fachmann ist es klar, daß der Absatz 13 auch flach sein kann, wodurch dann eine Sandale entsteht. Der obere Bodenteil !4 ist mit dem unteren Bodenteil Il durch Verfahren und Materialien verbunden, wie sie beim Verbinden von Kunststoff üblich sind. Durch die Decksohle 15 wird eine bequeme Trittfläche geschaffen, auf welcher der Benutzer seinen Fuß aufsetzen kann. Die Decksohle 15 ist auf der Oberseite des oberen Bodenteils 14 gleichmäßig während ihres Spritzgußvorganges befestigt. Der Rand der Decksohle wird dabei durch die während des Spritzvorgangs gebildete Lippe 16 gehalten. Im oberen Bodenteil 14 sind schlitzförmige öffnungen 17 vorgesehen. Zum Festhalten der Sandalette am Fuß sind Riemen 18 vorgesehen. Die Riemen 18 sind durch die Decksohle 15 und dem oberen Bodenteil 14 hindurchgeführt und an von der Unterseite des oberen Bodenteils vorspringenden Rippen befestigt. Die Riemen 18 sind dabei aud üblichen bekannten Materialien, z. B. 6$ Gewebe od. dgl. hergestellt.
Die Ausgestaltung des unteren Bodenteils 11 ergibt sich am besten aus Fig.2. Das Vorderende 12 ist so ausgeformt, daß es sich der Form des menschlichen Fußes anpaßt. Die Ober- und Unterseiten 30 des umeren Bodenteils 11 liegen im wesentlichen in parallelen Ebenen, wobei die spezielle Längsumrißform von der zu berücksichtigenden Schuhmode bestimmt wird. Am rückwärtigen Ende des unteren Bodenteils Il suzt der Absatz 13. Zur Verminderung des Gesamtgewichts ist der Absatz hohl gehalten. Zur Verbesserung der strukturellen Festigkeit sind jedoch Quer- und Längsrippen 31 im Hohlraum des Abstazes 13 vorgesehen. Am Rand des unteren Bodenteils 11 ist eine nach oben weisende, rundum verlaufende Leiste 32 angeordnet. In der Ausführungsform nach F i g. 2 hat der untere Bodenteil eine vorstehende, von der Innenseite der Leiste 32 nach oben gerichtete Ausrichtungskante 33. Die Ausrichtungskante 33 ermöglicht es, eine dauernde, genaue Ausrichtung des oberen Bodenteils 14 und des unteren Bodenteils 11 während ihrer Befestigung aneinander sicherzustellen.
Die Ausführungsform nach Fig.2 zeigt von der Innenseite der Leiste 32 quer nach innen vorstehende Tragnasen 34. Diese Tragnasen liegen im wesentlichen in Flucht mit den im oberen Bodenteil 14 vorgesehener, schlitzförmigen Öffnungen 17. Nach dem Einführen der Riemen 18 und ihrer Befestigung an der Unterseite des oberen Bodenteils 14 stellen die Tragnasen 34 den zusammenwirkenden Eingriff der beiden Bodenteile sicher. Bei entsprechender Auswahl des Materials für die Riemen 18 und der Art der Befestigung können die Tragnasen 34 auch überflüssig sein.
Der Aufbau des oberen Bodenteils 14 geht am besten aus F i g. 3, 4 und 5 hervor. Der obere Bodenteil 14 ist aus demselben thermoplastischen spritzgießbaren Kunststoff hergestellt, wie er in Verbindung mit dem unteren Bodenteil 11 beschrieben wurde. Die F i g. 5 und 6 zeigen die Art des Eingriffs der Decksohle 15 in die Lippe 16 aus Kunststoff. Die Decksohle 15 kann aus einem üblichen Gewebe bestehen, ist aber vorzugsweise mit einem flexiblen Kunststoff beschichtet.
Vor dem Einspritzen des Kunststoffs in die Form wird die Decksohle 15 in die Form eingelegt, wobei der äußere Rand 40 der Decksohle etwas in den Bereich der Form vorsteht, der beim Abspritzen mit Kunststofl ausgefüllt wird. Nach dem .Spritzvorgang umgreift dann die Lippe 16 den Außenrand 40 und festigt auf diese Weise die Decksohle 15 auf der Oberseite des oberen Bodenteils 14. Die Lippe 16 verhindert, daß der Außenrand der Decksohle 15 ausfranst oder sich versehentlich auf andere Weise löst.
Die Lippe 16 bildet einen über die Oberfläche der Decksohle 15 vorstehenden Wulst. Dieses Überstehen der Lippe 16 verbessert das Aussehen der Sandalette 10, indem es den Anblick einer von Hand aufgesetzten Zierumrandung bietet. Zusätzlich kann der Wulst aus einer solchen Farbe hergestellt sein, welche zur Apassung der Sandalette an eine besondere Moderichtung beiträgt. Dieses Einfärben erfolgt durch Verwendung üblicher Kunststoffarbbeimischungen.
Die Unterseite des oberen Bodentcils 14 ist am besten in F i g. 4 /u erkennen. Die Unterseite hat quer und längs verlaufende Rippen 51. die von der im wesentlichen ebenen Oberfläche vorspringen. Die Abstände /wischen den Rippen 51 sind so bemessen, daß eine ausreichende strukturelle Festigkeil und gleichzeitig eine genügende Biegsamkeit erreicht wird. Die im Bereich des Absatzes vorgesehenen Rippen 50 haben eine solche Anordnung und Erstreckung, daß sie an den Rippen 31 im Absatzabschnitt 13 des unleren Bodentcils 11
zur Anlage kommen. Im dargestellten Beispiel ist die Höhe der Absatzrippen 50 wegen der Form des Absatzschnitts 13 größer als die der Rippen 51. Die restlichen Rippen 51 haben eine ausreichende Höhe, um das vordere Ende 12 des unteren Bodentcils 11 zu tragen.
Zur Aufnahme der Enden der Riemen 18 sind Rippenabschnittc 52 in besonderer Weise ausgebildet. Die Enden der Riemen 18 werden durch die schlitzförmigen Öffnungen 17 hindurchgeführt. Wie am besten aus F i g. 4 und Ψ hervorgeht, sind die Rippenabschnitie 52 in besonderer Weise zur Aufnahme der Riemen 18 passend ausgebildet, indem sie vom Rest der Rippen 51 getrennt sind. In den Enden der Riemen 18 sind Schlitze vorgesehen, die es gestatten, die Riemenenden auf die Riemenabschnilte 52 aufzuschieben und dadurch an diesen zu befestigen. Anschießend wird auf die Verbindungsstelle des Riemens 18 ein üblicher Kleber aufgebracht, um so eine dauerhafte Befestigung der Riemenenden sicherzustellen. Für den Fachmann ist es offensichtlich, daß die Enden der Riemen 18 an der Unterseite des oberen Bodenteils 11 auch auf andere Weise, z. B. durch Heften befestigt werden können. Auch auf diese Weise wird ein Herausziehen der Riemen 18 durch die schlitzförmigen öffnungen 17 verhindert.
Aus Fig.5 geht hervor, daß die Außenkante des oberen Bodenteils 14 zu einer nach unten vorstehenden Ausrichtkante 54 vorspringt. Hierdurch wird eine Ausrichtung der beiden Bodenteile während des Befestigungsvorgangs erleichtert. Die Ausrichtkante 54 springt von der Unterseite des oberen Bodenteils 14 vor und bildet sine Ausnehmung, in welche die am unteren Bodenleil 11 vorgesehene Ausrichtkante 33 eingreift. Die Ausrichtkantc 54 liegt dann ihrerseits auf dem äußersten Teil der Oberfläche der Leiste 32 auf. F i g. 6 zeigt eine alternative Ausführungsform, wobei die Ausrichtung und die Verbindung der beiden Bodenteile 14 und 11 weiter vereinfacht sind. Der äußere Umfang des oberen Bodenteils 14 ist neben den Rippen 51 und 50 (F i g. 4) mit einer vorspringenden Kante 61 versehen, wodurch eine Nut 62 zur Befestigung der Oberseite des Bodenteils 11 gebildet wird. Die Ausrichtkantc 33 des unteren Bodenteils 11 wird dann so ausgebildet, daß sie mit der Kante 61 in Eingriff kommt, indem sie der Nut 62 entsprechend ausgebildet ist. Die in F i g. 6 dargestellte Ausführungsform schafft einen sicheren Eingriff der Bodenteile 14 und 11 während des Verbindungsvorganges. Dadurch entfällt die sonst notwendige Spannvorrichtung.
Die Verbindung des oberen und unteren Bodenteils
14 und H wird mittels eines Klebers durchgeführt, der mit dem zur Verwendung kommenden thermoplastischen Kunststoff verträglich ist.
Der so hergestellte Schuh hat die von ihm geforderten Eingenschaftcn. Die Verwendung von spritzbarem, thermoplastischem Kunststoff bietet ein wirtschaftliches Material, welches einfach einer Vielzahl von Anforderungen angepaßt werden kann. Die verripptc Ausbildung des oberen und des unteren Bodenteils 14 und 11 in Verbindung mit der beim Spritzvorgang des oberen Bodenteils gleichzeitig befestigten Decksohle
15 läßt ein Produkt entstehen, welches den bekannten aus Kunststoff gespritzten Schuhen überlegen ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Sandale, Sandalette od. dgl, mit einem Oberteil, insbesondere in Form von Riemen, und mit einem aus Kunststoff hergestellten hohlen Boden, der aus einem oberen und unteren Teil zusammengesetzt und mit einem hohlen Absatz versehen ist, wobei der obere Bodenteil mindestens zwei von seiner Oberseite zu seiner Unterseite durchlaufende Ausnehmungen aufweist, durch welche jeweils ein Ende eines Riemens hindurchgeführt und im Bodeninnern befestigt ist, und wobei der untere Bodenteil zur lagegerechten Aufnahme des oberen Bodentdls ausgebildet, und mit diesem verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der für die Bodenteile (11; 14) verwendete Kunststoff elastisch und biegsam eingestellt ist, daß der obere Bodenteil (14) von seiner Unterseite vorstehende, sich auf der gegenüberliegenden Fläche des unteren Bodenteils (11) abstützende Rippen (51) aufweist, und daß die Enden (18') der Riemen (18) nach dem Hindurchführen durch die als schlitzförmge Öffnungen (17) ausgebildeten Ausnehmungen in passend zur Aufnahme der Riemenenden (18') ausgebildeten Rippenabschnitten (52) an der Unterseite des oberen Boden'eils (14) befestigt sind.
2. Sandale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Befestigen der Riemen (18) an den Rippenabschnitten (52) die Riemenenden (18') je einen Querschlitz aufweisen und mit diesem auf je einen Rippenabschnitt (52) aufgeschoben sind.
3. Sandale nach Anspruch 1 oder 2. dadurch gekennzeichnet, daß am Rand dss unteren Bodenteils (11) eine nach oben, d. h in Richtung des oberen Bodenteils (14) sich erstreckende, rundum verlaufende Leiste (32) angeordnet ist, die in eine an der Unterseite des oberen Bodenteils (14) in entsprechender Lage vorgesehene Nut (62) eingreift.
4. Sandale nach Anspruch 1. dadurch gekenn- 40, zeichnet, daß auf der dem Fuß zugekehrten Oberseite des oberen Bodenteils (14) eine Decksohle (15) aus mit flexiblem Kunststoff beschichtetem Gewebe angeordnet ist. die mit den schlitzförmigen öffnungen (17) in dem oberen Bodenteil korrespondierende Schlitze zum Durchziehen der Riemen (18) aufweist.
DE2010965A 1969-08-06 1970-03-07 Sandale, Sandalette o.dgl Expired DE2010965C3 (de)

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